ZIA sieht Bedenken bei Maklertaxe

Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) sieht die heute vom Berliner Verbraucherschutzsenator Heilmann vorgestellte unverbindliche Maklertaxe mit gemischten Gefühlen. Die Kehrtwende bei der geplanten gesetzlichen Obergrenze der Maklercourtage wertet der ZIA als Bekenntnis zur Vertragsfreiheit. Senator Heilmann habe richtig erkannt, dass eine solche Regelung nicht haltbar wäre. Entscheidend wird jedoch sein, nach welchen Kriterien und in welcher Höhe die Taxe ausgestaltet wird.

„Es ist erfreulich, dass die Pläne für eine gesetzliche Obergrenze der Maklercourtage vom Tisch sind. Dies wäre ein unverhältnismäßig starker Eingriff in die Vertragsfreiheit. Die Höhe der Taxe sollte sich auf jeden Fall am Markt orientieren. Dies kann nur in Zusammenarbeit mit den maßgeblichen Verbänden geschehen“, sagt Niclas Karoff, Regionalvorstand des ZIA für Berlin.

Positiv sieht der ZIA die von Senator Heilmann mittel- bis langfristig angestrebte Änderung des Maklerrechts und die damit verbundene Weiterentwicklung des Maklerberufs. „In diesem Punkt sind wir mit dem Senator auf einer Linie. Der Zugang zum Beruf des Immobilienmaklers sollte eine Ausbildung zum Immobilienkaufmann oder vergleichbare Qualitätsstandards zur Voraussetzung haben. Auch die Ausübung sollte klaren Regeln unterliegen. Hierdurch könnte die Professionalität gesteigert und damit das Image der Immobilienbranche verbessert werden“, so Karoff.

Kritisch sieht der ZIA jedoch die geplante Grunderwerbsteuererhöhung des Senats, die Anlass für die vorgestellte Maklertaxe ist. „Der Berliner Senat ist gut beraten, seine Politik kritisch zu hinterfragen. Statt immer weiter an der Steuerschraube zu drehen, sollte er sich lieber ein Beispiel an Hamburg nehmen und wie Bürgermeister Scholz einen Pakt für mehr Wohnungsbau schließen.“ Im Gegensatz zum Berliner Senat hat die Hamburger Landesregierung beispielsweise eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer über die in der Hansestadt geltenden 4,5 Prozent ausgeschlossen. Berlin plant eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer von 5 auf 6 Prozent. Erst im vergangenen Jahr wurde die Grunderwerbsteuer in Berlin von 4,5 auf 5 Prozent angehoben. Zum Vergleich: 1996 lag sie bei 2 Prozent. Hinzu kommen Pläne des Senats zur Abschöpfung von Bodenwertsteigerungen, Begrenzung beim Bau von Eigentumswohnungen und Kappungsgrenzen bei Mietverträgen. „Diese Maßnahmen sind Gift für den Wohnungsneubau. Der Senat torpediert mit seiner Politik das selbst gesteckte Ziel von 30.000 neuen Wohnungen in dieser Legislaturperiode“, so Karoff.