Der Handelsimmobilien Report Nr. 436
Editorial von Ruth Vierbuchen: Die Berücksichtigung der ESG-Kriterien bildet bei Investitionen heute eine essenzielle Grundlage – nicht zuletzt auf Grund des EU-Taxonomie und des Green Deal der EU, wonach bis 2050 das Ziel der CO²-Neutralität erreicht werden soll. Dabei bieten vor allem Bestandsimmobilien viel Potenzial für die energetische Aufrüstung, um einerseits das „E“ im Anforderungskatalog zu erfüllen und andererseits Wert- und Mietsteigerungspotenzial zu heben. Doch während es bei den meisten Asset-Klassen schwieriger wird, den „sozialen Aspekt“ der ESG-Kriterien – also das „S“ – zu definieren, ist das bei Wohnimmobilien hierzulande schon durch das von der Politik hoch gehaltene „Grundrecht auf Wohnen“ abgedeckt. Denn jeder soll einen Anspruch auf Wohnraum haben, um sich vor Wind, Wetter und sonstigen Widrigkeiten zu schützen: Theoretisch! Praktisch sieht die Welt heute anders aus.