Handelsimmobilien 473

Der Handelsimmobilien Report Nr. 473:

Editorial von Ruth Vierbuchen: Der Volksentscheid der Berliner zugunsten einer Vergesellschaftung von großen Wohnungsunternehmen hat mit dem Gegenplan der Bundesregierung, mittels Bundesgesetz die Vergesellschaftung von Mietwohnungen auf Landesebene zu verbieten, eine maximale Eskalationsstufe erreicht. Das Kernargument von CDU-Kanzler Friedrich Merz: Das würde das internationale Kapital abschrecken – sprich: eine Verstaatlichung von Privateigentum wäre schädlich für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Jenseits dieser Diskussion, ob eine Vergesellschaftung sinnvoll wäre und ob eine Vergesellschaftung auf Landesebene durch Bundesgesetz ausgehebelt werden kann, ist es notwendig, einmal durch das Problem hindurchzuschauen.