Berlin fördert wieder Neubauwohnungen – Wohnungsbaufonds in Höhe von 320 Mio. Euro mit einer Laufzeit von fünf Jahren aufgelegt

Der Senat von Berlin hat in seiner heutigen Sitzung die Einführung einer Neubauförderung beschlossen. Der Beschluss erfolgte auf Vorlage von Stadtentwicklungs- und Umweltsenator Michael Müller. Das Land Berlin wird in Zukunft für die Realisierung des in der Stadt dringend erforderlichen Wohnungsneubaus rund 1.000 Neubauwohnungen jährlich fördern. Die Förderung erfolgt aus Mitteln eines hierfür eingerichteten Wohnungsbaufonds. Dieser hat ein Volumen von jährlich 64 Mio. Euro und ist für die nächsten fünf Jahre mit einem Gesamtvolumen von insgesamt 320 Mio. Euro ausgelegt. Erwartet wird, dass sich insbesondere Berlins städtische Wohnungsbaugesellschaften an dem Programm aktiv als Bauherren beteiligen.

Senator Müller: „Wir haben unsere Wohnungspolitik seit Beginn der Legislaturperiode komplett neu ausgerichtet – sowohl mit zahlreichen Maßnahmen im Bestand als auch mit einer Wohnungsbauoffensive. Mit der neuen Wohnungsförderung haben wir nun einen weiteren zentralen Baustein umgesetzt, der die Schaffung von günstigem Wohnraum vor allem durch unsere städtischen Wohnungsbaugesellschaften, aber auch durch Private unterstützen wird.“

Der Senat gewährleistet mit der jetzt initiierten Neubauförderung Anfangsmieten von 6,00 bis 7,50 Euro/qm. Die durchschnittliche Miete liegt bei 6,50 Euro/qm. In solche geförderten Wohnungen können Mieterinnen und Mieter mit einem in Berlin gültigen Wohnberechtigungsschein ziehen.

Gefördert werden sollen Projekte vorrangig innerhalb des Berliner S-Bahn-Rings und Projekte, für die Kooperations- oder städtebauliche Verträge geschlossen wurden. Ziel ist es, die soziale Mischung in Berlin so zu erhalten und zu fördern, dass auch in Zukunft Haushalte mit geringem Einkommen in der Berliner Innenstadt wohnen können. Der Förderanteil soll bei größeren Projekten ab 50 Wohneinheiten bei einem Fünftel bis zu einem Drittel der im Projekt insgesamt geplanten Wohnungen liegen – dies entspricht bei einem Neubauprojekt mit 100 Wohnungen einer Zahl von 20 bis 33 geförderten Wohnungen. Über ein Wohnungsbauprogrammjahr soll ein Drittel der 1.000 geförderten Wohnungen zu Anfangsmieten von bis zu 6,00 Euro/qm Wohnfläche monatlich vermietet werden. Die Mieten dürfen alle zwei Jahre um + 0,20 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche angehoben werden.

Der Förderzeitraum, während dessen die Mietpreisbindung gilt und das Förderdarlehen zu tilgen ist, beträgt 20 Jahre. Während dieser Zeit gilt die Mietpreis- und Belegungsbindung für die geförderten Wohnungen. Nach Ablauf des Förderzeitraumes gilt für die Bestandsmietverhältnisse eine Nachbindungsfrist von weiteren zehn Jahren, während der die Mieten nach Ablauf von jeweils vier Jahren um nicht mehr als 15 % bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden dürfen.

Zusammengefasst gelten für die neue Wohnungsbauförderung im Land Berlin die folgenden Maßgaben:

Wohnungszahl/Fördervolumen: 3.000 – 5.000 Wohnungen mit ca. 1.000 geförderten Wohnungen pro Jahr – Anteil geförderter Wohnungen von ca. 1/3-1/5

Miethöhen: anfängliche Mieten von 6,00 bis 7,50 Euro/qm– durchschnittlich. 6,50 Euro/qm; mindestens ein Drittel der geförderten Wohnungen eines Wohnungsbauprogrammjahres bei Erstbezug Netto-Kaltmieten von bis zu 6,00 Euro/qm.

Mietsteigerung: 0,20 Euro/qm alle zwei Jahre für bereits geförderte und neue Wohnungen

Finanzierungsform: Baudarlehen

Bindungsdauer: 20 Jahre plus zehn Jahre Nachbindungsfrist für Bestandsmietverhältnisse

Höhe des Baudarlehens: maximal 64.000 Euro pro im Objekt geförderter Wohnung, maximal 1.200 Euro/qm geförderter Wohnfläche