Eigentümer von „Schrottimmobilien“ können zur Kasse gebeten werden

Schlechte Zeiten für Besitzer von „Schrottimmobilien“: Die Stadt Frankfurt am Main kann künftig wirkungsvoller gegen Eigentümer von leer stehenden, verwahrlosten Gebäuden vorgehen. Möglich wird dies durch eine Änderung des Baugesetzbuches, die der Bundestag jetzt verabschiedet hat. Darauf hat die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt hingewiesen. Bereits Ende letzten Jahres hatte sich der IG BAU-Bezirksverband Rhein-Main öffentlich für eine solche Änderung stark gemacht.

„Die Neureglung gibt der Stadt Frankfurt jetzt ganz konkret die Möglichkeit, die Eigentümer von verwahrlosten Gebäuden an den Abrisskosten zu beteiligen. Damit sind wichtige Weichen gestellt, dass marode Immobilien, die jahrelang unbewohnt vor sich hin gammeln, nicht zum Dauerproblem werden“, sagt Günther Schmidt. Nach den Worten des IG BAU-Bezirksvorsitzenden ist die Neuregelung insbesondere aus städtebaulicher Sicht von Bedeutung. „Heruntergekommene, unbewohnte Gebäude entwickeln sich nicht selten zu Schandflecken, die auch die Wohnqualität in der Umgebung verschlechtern und die Entwicklung in Städten und Gemeinden blockieren. Hier muss man rechtzeitig vorbeugen“, so Schmidt.

Vor diesem Hintergrund appelliert der IG BAU-Bezirksvorsitzende an die Stadt Frankfurt, die neuen Möglichkeiten offensiv zu nutzen. „Jetzt sind die Städte und Gemeinden am Zug. Sie können den Eigentümern von ‚Schrottimmobilien’ sagen: Entweder Du sanierst – oder wir schicken Dir eine Abrissverfügung. Und an den Kosten des zwangsweisen Abbruchs wirst Du beteiligt“, so Schmidt.

Ausdrücklich wies Schmidt darauf hin, dass auch dies eine Möglichkeit ist, bezahlbaren Wohnraum in Frankfurt zu schaffen. „Im Fokus stehen lange Zeit unbewohnte Immobilien mit großem Sanierungsstau, die die Eigentümer verwahrlosen lassen“, so der IG BAU-Bezirksvorsitzende.