Viele Reden drüber, doch wissen auch alle was genau hinter Basel III steckt? Bereits seit 1974 gibt es den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht. Dieser hatte zum Ziel die Aufsichtsregeln für die Finanzbranche zu vereinheitlichen. Basel I trat 1988 in Kraft. Basel II folgte erst 2004 und Basel III bereits 6 Jahre später.
Basel III soll die Eigenkapitalregeln der Banken verschärfen, damit diese in schwierigen Zeiten sich zukünftig selbst retten können. Grundsätzlich gilt: Eine Bank muss Eigenkapital in Höhe von mind. 8% der Risikopositionen vorweisen. Dieses Eigenkapital teilte sich auf in Ergänzungskapital (4%) sowie jeweils zur Hälfte weiches und hartes Kernkapital. Zukünftig wird das harte Kernkapital, das vor allem aus einbehaltenen Gewinnen gewonnen wird auf 4,5% aufgestockt. Weiches Kernkapital (z.B. stille Einlagen) wird nur noch mit 1,5% in den Eigenkapitalstock einbezogen. Ergänzungskapital (z.B. langfristig nachrangige Verbindlichkeiten) trägt nur noch mit 2% zum Eigenkapital bei. Zusätzlich zu diesen 8% Eigenkapital, kommt ein sog. Kapitalpuffer, der bis zu 5% betragen kann hinzu. Dieser besteht zu 2,5% aus dem Kapitalerhaltungspuffer und aus bis zu 2,5% antizyklischer Kapitalpuffer. Der Kapitalerhaltungspuffer soll verhindern, dass Kapital im Krisenfall zu schnell aufgezehrt wird. Bei Unterschreitung drohen Sanktionen. Der antizyklische Kapitalpuffer soll vor allem in guten Zeiten angelegt werden. In schlechten Zeiten wird dieser zuerst aufgezehrt. Allerdings fehlt hier eine Definition von „guten“ und „schlechten“ Zeiten. (AE)