Italien senkt Fördersätze für Solarstrom

Rödl & Partner: „Land bleibt dennoch interessanter Markt für Investoren“

Foto: Fotalia.com

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 Italien wird die Förderung für Solarstrom ab dem Jahr 2011 moderat senken. Das berichtet die Beratungsgesellschaft Rödl & Partner. Das Conto Energia III sieht nach der Rödl & Partner vorliegenden nicht amtlichen Version für Freiflächenanlagen eine Reduzierung in drei Schritten von 9,3 bis 23,7 Prozent bei einer Leistung bis fünf MW und von 14,2 bis 27,5 Prozent bei einer Leistung über fünf MW vor. Dies hat der Rat aus Vertretern der italienischen Regionen und der Zentralregierung (Conferenza Stato e Regioni) am 8.Juli 2010 in Rom beschlossen. Die lange erwartete Neuregelung tritt in Kraft, sobald sie im italienischen Staatsanzeiger veröffentlicht wurde.

„Italien behauptet mit dieser moderaten Kürzung seinen internationalen Spitzenplatz bei der Förderung der Solarenergie. Mit den neuen Regeln wurde eine sehr gute, für alle Investoren tragbare Lösung gefunden“, mein Svenja Bartels, Partnerin von Rödl & Partner in Padua. „Italien bleibt damit ein, wenn nicht der interessanteste Markt für Solarstrom in Europa.“

Das neue Conto Energia unterscheidet nur noch zwischen Dachanlagen und sonstigen Anlagen, unter die auch Freiflächenanlagen fallen. Bisher war zwischen integrierten, teilintegrierten und vollintegrierten Anlagen differenziert worden. Die Fördertarife werden im Verlauf des Jahres 2011 in drei Schritten progressiv abgesenkt. Für sonstige Anlagen bis fünf MW liegt die Senkung im Vergleich mit den Fördertarifen 2010 im ersten Jahresdrittel bei durchschnittlich 9,4 Prozent, im zweiten bei 14,5 Prozent und im dritten bei 23,4 Prozent. Für sonstige Anlagen mit einer Leistung über 5 MW liegt die Senkung im ersten Jahresdrittel bei 14,2 Prozent, im zweiten bei 20,5 Prozent und im dritten bei 27,5 Prozent.

Für die Zeit nach 2011 ist bis 2013 eine jährliche Absenkung um jeweils weitere sechs Prozent vorgesehen. Über das Conto Energia III können neue Anlagen bis zu einer Deckelung von insgesamt 3.000 Megawatt gefördert werden. „Nach der bisherigen Erfahrung stellt die Deckelung kein Problem für Investoren dar“, betont Roberto Pera, Partner von Rödl & Partner in Rom. „Wir rechnen damit, dass das maximale Volumen frühestens in zwei Jahren erreicht wird. Danach gilt wie bereits beim Conto Energia II ein Übergangszeitraum von 14 Monaten, in dem die Förderung weiterläuft.“

Für Altanlagen sowie Projekte, die bis zum 31.12.2010 ans Netz gehen, gelten weiterhin die Fördertarife des Conto Energia II mit einer Sonderregelung für die Inbetriebnahme, um Verspätungen beim Netzanschluss aufzufangen. „Investoren sollten jetzt alles daran setzen, ihre laufenden Projekte noch vor dem Jahreswechsel rechtssicher in Betrieb zu nehmen“, so die Energierechtsexpertin Bartels. Dafür müssen die Anträge beim Netzbetreiber auf Anschluss an das Stromnetz rechtzeitig gestellt werden, nicht aber auch die tatsächliche Inbetriebnahme erfolgen. „Auch wenn die Tarife in Zukunft attraktiv bleiben, lohnt sich ein Schlussspurt, um sich noch die höhere Förderung für Solarstrom bis Ende des Jahres zu sichern. Derzeit erhalten Investoren beispielsweise noch 34,6 Cent pro KWh für Freiflächenanlagen“, so Bartels.

Außerdem wurde vereinbart, die Verfahren für die Genehmigung von Photovoltaikanlagen weiter zu vereinfachen. Italienweit sollen zukünftig einheitliche Richtlinien gelten, die unter anderem die Inhalte, Einleitung und Durchführung des Genehmigungsverfahrens regeln. Deren Verabschiedung war bereits seit 2003 geplant. „Wir bekommen jetzt endlich etwas mehr Klarheit in die teilweise verworrene Genehmigungslage“, betont Pera. „Die neuen Leitlinien waren überfällig. Die Genehmigungsverfahren waren teilweise von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich“, so der Energierechtsexperte. „Das neue Gesetz bietet eine wichtige Hilfestellung für die Behörden vor Ort.“ Schon im Mai hatte das italienische Parlament den Weg zur landesweiten Einführung vereinfachter Genehmigungsverfahren für die Errichtung von Solaranlagen bis zu einer Größenordnung von einem MW frei gemacht. Die Regelung muss jedoch noch umgesetzt werden und in Kraft treten.

Italien erlebt derzeit ein nahezu ungebremstes Wachstum insbesondere im Bereich der Solarenergie. Die im europäischen Vergleich hohe Einspeisevergütung verbunden mit der überdurchschnittlichen Sonnenscheindauer haben das Land zu einem der attraktivsten Investitionsstandorte der internationalen Photovoltaikbranche gemacht. Zahlreiche Banken haben sich an Unternehmungen der Energiewirtschaft beteiligt, um Projekte zur Erzeugung Erneuerbarer Energien zu finanzieren. Systembetreiber erhielten bisher eine Förderung von bis zu 47 Cent pro KWh für Solarstrom, zuzüglich der Einnahmen aus dem Stromverkauf. Eine Solaranlage konnte sich dadurch innerhalb von acht bis zehn Jahren amortisieren. Angesichts der hohen Effizienz moderner Solaranlagen bestehen auch bei der jetzigen Senkung der Einspeisevergütung beste Voraussetzungen für den wirtschaftlichen Betrieb von Solarprojekten in Italien. Deutsche Unternehmen gehören zu den wichtigsten Investoren.

In Spanien geht das Hick Hack um Vergütungen für Strom aus Solaranlagen weiter. Der Minister für Industrie Miguel Sebastian wird nicht müde, rückwirkende Änderungen zu fordern. Und das, obwohl Ministerpräsident Zapatero mehrfach eine Rückwirkung ausgeschlossen hatte. In diesem Zusammenhang sind sowohl sämtliche Botschafter der Investorenstaaten bei Zapatero vorstellig geworden, und ebenso wurde EU-Energiekommissar Günther Öttinger über das Thema informiert.

Dennoch ist nun außerdem eine mögliche Begrenzung der operativen Stunden für Solarkraftwerke im Gespräch. Nach Informationen von Hermann Klughardt von Voigt & Collegen sind das 1.250 Kilowattstunden pro kwp. Alles darüber hinaus soll nach dem Willen des spanischen Industrie-Ministers zu Marktkonditionen abgerechnet werden. Das dürfte die Kalkulationen deutlich beeinflussen. Je nach Standort sind in Spanien 1.400 bis 1.650 Kilowattstunden möglich.

Wobei allerdings noch längst nichts entschieden ist, wie Rödl & Partner betont: „Wir gehen bei unserer Einschätzung nach wie vor davon aus, dass noch nicht das letzte Wort gesprochen ist, sondern dass es sehr wohl unterschiedliche Auffassungen im Kabinett gibt. Die Entscheidungskompetenz liegt nicht alleine bei dem Minister, sondern es müsste hierzu zunächst ein Kabinettsbeschluss ergehen.“



Über den Autor

Markus Gotzi

Chefredakteur „Der Fondsbrief“
Tel.: +49 (0) 221 – 97 58 97 75
E-Mail: redaktion@markusgotzi.de

Er ist Träger des Deutschen Journalistenpreises und des Deutschen Preises für Immobilienjournalismus. Viele Jahre lang verfasste der Diplom-Journalist Artikel zu allen Themen rund um die Immobilie und andere Sachwerte in der Financial Times Deutschland. Zudem war Markus Gotzi vier Jahre als Redakteur für das Wirtschaftsmagazin Capital tätig.

Aktuell publiziert er unter anderem in überregionalen Blättern wie der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) und in Branchenmagazinen wie dem Immobilien-Manager. Zudem ist Markus Gotzi Chefredakteur des Fachmediums »Der Fondsbrief«, dem bundesweit auflagenstärksten Newsletter mit Schwerpunkt geschlossene Beteiligungsmodelle und Sachwertinvestitionen.