Der Fondsbrief Nr. 111

Der Fondsbrief Nr. 111

Osterei. Im Editorial kommentiert Der-Fondsbrief-Chefredakteur Markus Gotzi ein Urteil des Finanzgerichts Hamburg. Folgen für die Fonds-Anleger: Das Schreckgespenst Liebhaberei kann nicht mehr schocken. (Seite 1)

–          Überbrückung. Gebab sammelt Geld für einen Fonds ein, der in Not geratene Schiffsgesellschaften retten soll. Im Vordergrund dabei stehen die eigenen Altfonds. Das muss für alle Beteiligten aber nicht schlecht sein. (Seite 2)

 

–          Premiere. Container-Experte Buss Capital bringt seinen ersten Hollandfonds. Der staatliche Mieter dürfte den Einstieg erleichtern. Stephanie von Keudell hat sich die Premiere angeschaut. (Seite 3)

 

–          Liebhaberei. Experte Robert Kracht erläutert das Urteil aus Hamburg und die Konsequenzen für Anleger von Immobilienfonds. (Seite 6)

 

–          Zitat. Hans-Georg Acker macht unter neuer Firmierung das, was er am besten kann: Zweitmarkt-Immobilienfonds. Im Interview mit dem Fondsbrief berichtet er von seinen Plänen und Markteinschätzungen. (Seite 10)

 

–          Superreiche. Wer richtig Geld hat, setzt auf Immobilien. Das ist ein Ergebnis des Wealth Report 2010. Doch nicht überall dürften die Preise zum Beispiel für Luxuswohnungen auch in diesem Jahr steigen. (Seite 13)

 

–          Austern-Gespräche. Was war los auf der Immobilienmesse Mipim in Cannes? Der Immobilienbrief-Chefredakteur André Eberhard war live dabei und erzählt von seinen Eindrücken. (Seite 15)

 

–          Unterschied. Aktives Management und Transparenz kennzeichnen die Sachsenfonds-Leistungsbilanz. Fachmann Hannes Nickl hat sie sich näher angeschaut. (Seite 17)

 

–          Spielerei. Die Krise hat die Games-Branche erreicht. Zahlreiche Publisher haben Mitarbeiter entlassen oder den Laden ganz zugemacht. Doch die Situation hat auch etwas Gutes. Meint Siggi Kögl vom auf Computerspiele spezialisierten Beratungsunternehmen Attaction. (Seite 19)

 

–          Recht einfach. Wann haftet ein Treuhänder und welche Pflichten muss er erfüllen? Die Antworten kennt Rechtsanwalt Ulrich Nastold. (Seite 20)