250 Jahre Pfandbrief mit makelloser Kredithistorie

Gute Zahlen und intakte Zukunftsperspektiven im Jubiläumsjahr 2019

Auf der Jahrespressekonferenz des Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) sahen vdp-Präsident Dr. Louis Hagen und Hauptgeschäftsführer Jens Tolckmitt den Pfandbrief in dessen 250. Jubiläumsjahr gut gerüstet für die Zukunft. Bei dem „weltweit gefragtesten deutschen Finanzprodukt“ sei eine positive Entwicklung weiter zu erwarten. „Der Pfandbrief ist 250 Jahre alt, aber quicklebendig. Heute ist der Pfandbrief eine unverzichtbare Säule der Refinanzierung für seine Emittenten, ein attraktives Investment für seine Anleger und eine starke, international anerkannte Säule des deutschen Finanzsystems“, fasste vdp-Präsident Hagen zusammen.  Für  Tolckmitt liegt der Pfandbrief als nachhaltiges Produkt voll im Trend. Er werde gerade bei zunehmender Unsicherheit auch in Zukunft gefragt sein. Der Pfandbrief gilt seit jeher als sicherer Hafen für Investoren, weil er über eine „makellose Kredithistorie ohne Ausfall“ verfügt und seine Krisenresistenz – zuletzt in der Finanzkrise  – immer wieder bewiesen hat. Das unterscheidet ihn deutlich von seinen angelsächsischen Pendents.

Der Pfandbrief hat seinen historischen Ursprung in einer „Cabinets-Ordre“ Friedrichs des Großen vom 29. August 1769. Der Pfandbrief bietet als die unbestrittene Benchmark unter den gedeckten Schuldverschreibungen (Covered Bonds) einen stabilen Renditeaufschlag zu Bundesanleihen, bei vergleichbarer Sicherheit. Diese wird durch seine weltweit einzigartige gesetzliche Grundlage gewährleistet, die überdies kontinuierlich weiter verbessert wird. Zudem hat der Pfandbrief über die Jahrzehnte immer wieder seine Innovationsfähigkeit unter Beweis gestellt, zuletzt etwa im Zuge des Trends zu nachhaltiger Finanzierung mit neuen Spielarten wie „grünen“ oder „sozialen“ Pfandbriefen, erläutert Tolckmitt. Auch eine Verwendung für weitere Assetklassen – über das bisherige Spektrum Immobilien, Kredite an Gebietskörperschaften, Schiffe und Flugzeuge hinaus – ist unter der Maßgabe, dass die Qualität des Pfandbriefs nicht verwässert wird, grundsätzlich denkbar. Das Für und Wider wird in der Branche derzeit diskutiert.

Emissionen und Umlauf steigen: Seit Inkrafttreten des Pfandbriefgesetzes hat die Emittentenzahl per Ende 2018 mit 82 Emittenten einen neuen Rekordstand erreicht. Die Volumina haben sich nach längerer Konsolidierung, verursacht durch den strukturellen Bedeutungsverlust des Öffentlichen Pfandbriefs, zuletzt wieder erhöht. 2018 wurden neue Pfandbriefe im Gesamtvolumen von 50,4 Mrd. Euro abgesetzt, nach 48,8 Mrd. Euro im Jahr zuvor. Getragen wurde dies von den Hypothekenpfandbriefen, deren Emissionsvolumen um 17 Prozent auf 43,2 Mrd. Euro wuchs. Weil die Neuemissionen die Fälligkeiten übertrafen, ist der Pfandbriefumlauf trotz des weiteren Rückgangs bei den Öffentlichen Pfandbriefen insgesamt ebenfalls gestiegen, zum ersten Mal seit 2000. Er belief sich zum Jahresende 2018 auf 369,1 Mrd. Euro (Vorjahr: 366,2 Mrd. Euro).

Mit 14 Benchmark-Pfandbriefen allein in den ersten beiden Monaten des Jahres mit einem Emissionsvolumen von etwa 10,6 Mrd. Euro war die Emissionstätigkeit im Benchmark-Segment so stark wie seit 2011 nicht mehr. Insgesamt wurden von Januar bis März 2019 Pfandbriefe im Volumen von 21 Mrd. Euro emittiert (+51%). Die Neuemissionen dürften sich 2019 auf 55,0 Mrd. Euro summieren und die Fälligkeiten damit erneut übertreffen. Darin spiegelt sich das weiter robuste Immobilienfinanzierungsgeschäft der Pfandbriefbanken wider. Im abgelaufenen Jahr waren die Darlehensneuzusagen um 2,4 Prozent auf 160,9 Mrd. Euro erneut gestiegen.

Regulatorisches Umfeld: Bereits im März dieses Jahres hat der Bundesrat das Brexit-Steuerbegleitgesetz mit Änderungen am Pfandbriefgesetz, die die Deckungsfähigkeit britischer Deckungswerte auch nach einem Brexit lückenlos sicherstellen, verabschiedet. Durch die Aufnahme Großbritanniens und Nordirlands als Drittländer in das Pfandbriefgesetz wird auch das Neugeschäft analog zu Drittländern wie der Schweiz, den USA, Kanada und Japan übergangslos geregelt. Die nächste größere Novelle des Pfandbriefgesetzes wird dann unter anderem die Umsetzung der Covered-Bond-Richtlinie im Pfandbriefgesetz betreffen. Covered Bonds sind in den meisten Mitgliedstaaten bereits ein wichtiges Finanzierungsinstrument, während sie in einigen Ländern der EU weniger bekannt sind. Dank der erzielten Einigung wird die EU über einen Rahmen verfügen, der starke Anreize setzt, diese Produkte in ganz Europa zu nutzen. Die neuen Regelungen stellen nach Ansicht des Verbands eine wichtige Grundlage für die dauerhafte Privilegierung von Covered Bonds in der Finanzmarktregulierung dar und tragen erkennbar die Handschrift des deutschen Pfandbriefgesetzes. „Der Pfandbrief ist die unangefochtene Qualitäts-Benchmark im Covered-Bond-Universum. Wir, die deutschen Pfandbriefbanken und ihr Verband, werden alles tun, damit das auch in Zukunft so bleibt“, resümierte vdp-Präsident Hagen.