Hessen beschließt die Mietpreisbremse

 

Sechszehn Städte dürfen wählen

 

Die Mietpreisbremse gilt offiziell seit dem 1. Juni 2015. Seitdem können die Bundesländer wählen, ob Sie die Mietpreisbremse einführen wollen. Maßgeblich dafür ist allerdings der Mietspiegel, bei dem es offenbar noch einigen Klärungsbedarf gibt.

 

Bekommt Frankfurt am Main nun auch die Mietpreisbremse? Zumindest hat das Land Hessen die Mietenbegrenzungsverordnung beschlossen. Sie sollte bereits zum 1. Oktober eingeführt werden. Dies hat sich allerdings verzögert. Nun ist der Weg frei für eine Einführung auch in der Mainmetropole. Dort waren zuletzt die Mieten besonders in der Innenstadt stark angestiegen. Ob die Regelung allerdings für das gesamte Stadtgebiet gilt ist noch offen.

 

Einer Analyse von immowelt zufolge sind die Mieten in den vergangenen fünf Jahren in Frankfurt um 20% angestiegen. Aktuell würden Mieter 13 Euro pro qm zahlen. Überdurchschnittlich seien die Preise vor allem in den zentrumsnahen Vierteln angestiegen. In der Alt- und Innenstadt gab es zwischen 2010 und 2015 einen Preisanstieg von 26%. In Sachsenhausen, auf der anderen Mainseite, stiegen die Preise im gleichen Zeitraum um 23% und im Nordend um 22%. Als Folge der starken Mietpreisanstiege im Zentrum, steigen auch die Preise in den Randbereichen der Stadt. Allerdings gibt es mit dem Riedberg (6%), Gallus (9%) und Bockenheim und Bergen-Enkheim (11%) auch Stadtteile mit einem negativen realen Mietpreiswachstum.

 

In der Verordnung, die nun in Hessen beschlossen wurden, wurden insgesamt 16 Städte aufgenommen, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen: Bad Homburg von der Höhe, Darmstadt (außer Arheilgen, Eberstadt und Kranichstein), Dreieich, Flörsheim am Main, Frankfurt am Main (außer Berkersheim, Eckenheim, Harheim und Unterliederbach), Griesheim, Hattersheim am Main, Kassel (außer Wolfsanger, Hasenecke), Kronberg im Taunus, Marburg, Mörfelden-Walldorf, Oberursel (Taunus), Offenbach am Main, Schwalbach am Taunus, Weiterstadt und Wiesbaden (außer Igstadt, Medenbach und Naurod).

 

Die Grundlage der Mietpreisbremse bildet dabei die ortsübliche Vergleichsmiete, die sich anhand des Mietspiegels ermittelt. Genau hier fehlt es offenbar vielen Gemeinden noch an der nötigen Datenbasis. Laut einer Analyse der Süddeutschen Zeitung verfügen drei Viertel aller Städte mit Mietpreisbremse über gar keinen Mietspiegel. In den betreffenden 177 Gemeinden fehle damit die Grundlage für die Anwendung des Gesetzes. Deutsche Gerichte werden in Zukunft noch einiges zu tun bekommen in Sachen Mietpreisbremse.

 

Unterdessen kritisieren und loben Verbände und Unternehmen beider Seiten die Einführung des Gesetzes in Hessen. Haus & Grund Hessen mit seinem Landesverbandsvorsitzenden Christian Streim bleibt bei seiner grundsätzlichen Kritik. „Die Mietpreisbremse ist Gift für den Wohnungsmarkt, und das nicht nur in einem Ballungsraum wie dem Rhein-Main-Gebiet, der dringend auf Wohnungsneubau angewiesen ist“, so Streim. Investitionen und Angebote auf dem Wohnungsmarkt würden so verhindert werden. Schon jetzt sei die Kappungsgrenze ausreichend für einen funktionierenden Marktmechanismus. Die Mietpreisbremse sorge vielmehr dafür, dass keine Investitionen in den Bestand stattfinden würden. Haus & Grund betont dabei die Bedeutung des privaten Eigentums in Hessen. 85,4% des gesamten hessischen Wohnungsbestands seien in Händen von privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümern. Das mache 2,5 Mio. Wohnungen aus. Sie investieren jährlich über 7,1 Mrd. Euro in ihre Objekte. Sie sicherten so jährlich rd. 135.000 Arbeitsplätze allein in Hessen.