Am 11. Februar hat der Bundestag den Entwurf des Gesetzes zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes (Anlegerschutzverbesserungsgesetz) beschlossen. Der 45 Seiten starke Entwurf soll im Wesentlichen Anleger vor Falschberatung schützen und Offene Immobilienfonds für die Zukunft stabilisieren. Bei den noch geschlossenen Offenen Immobilienfonds stehen unterdessen nach wie vor alle Zeichen auf Liquidation. Die Umsetzung kostet übrigens 24 Mio. Euro jährlich plus einmalig 3 Mio. Euro für die erstmalige Registrierung der Anlageberater.
BaFin soll falsche Beratung verhindern
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Berater oder Vertriebsverantwortliche in einer nicht öffentlichen Datenbank bei der Bafin registriert werden. Sollte die Bafin schwerwiegende Verstöße bei einem einzelnen Berater sehen, kann sie von den Instituten verlangen, dass diese bis zu zwei Jahre nicht mehr in ihrer Position eingesetzt werden. Allerdings bleibt offen, ob das BaFin personell der Aufgabe gewachsen ist.
Letzte Änderungen bei Offenen Immobilienfonds
Die letzten Änderungen betrafen vor allem den häufigen Wechsel von Fondsgutachtern und die Eigenkapitalquote für das Immobilienportfolio, die auf 70% raufgesetzt wurde. Der BVI ist glücklich mit der Entscheidung und auch aus der Branche hört man positive Signale. Fondsschließungen werden allerdings auch zukünftig natürlich möglich sein. Es ist jedoch der Marktwirtschaft immanent, dass Risiken nicht völlig auszuschließen sind. Das Schließungsinstrument hat sich im Übrigen in der Krise bewährt. Lediglich überzogene Regulierungsbestrebungen haben zu schwierigeren Verwerfungen geführt.
Was passiert mit Axa, Degi und Co?
Die Frage ist aber: Was passiert mit den noch geschlossenen offenen Immobilienfonds von Degi, Axa, KanAm und Co.? Sie brauchen frisches Geld, das nur durch Immobilienverkäufe in die Kassen kommen wird. Grundsätzlich gilt bei Verkäufen die Regel, dass nach 12 Monaten Schließung Fonds ihre Objekte mit Abschlägen von 10% bzw. später von 20% verkaufen dürfen. Die Neuregelungen treten am 1. Januar 2013 in Kraft. Der letzte noch geschlossene offene Immobilienfonds, der Degi German Business, muss im November 2012 wieder öffnen. Alle anderen 9 noch geschlossenen Fonds müssen bis dahin geöffnet haben. Als erster ist der Degi Global Business im November an der Reihe. Sollten bis zum 1. Januar 2013 noch weitere Fonds schließen, so haben diese nach Öffnung ein halbes Jahr Zeit die Neuregelungen umzusetzen. Zwar hört man von Seiten der Fonds Optimismus bezüglich der Wiedereröffnung ihrer Fonds, jedoch wurden die diesbezüglichen Hoffnungen auf das neue Anlegerschutzverbesserungsgesetz nicht erfüllt. Für die Fonds gilt die alte Gesetzeslage, die vor dem Hintergrund der veränderten Kündigungsregeln weitere Brisanz gewinnt. Es bleibt die Hoffnung von Barbara Knoflach, Chefin von SEB Asset Management, dass die wieder anziehenden Märkte den Fonds zu gute kommen werden, Inwieweit Anlegervertrauen zurückgewonnen werden kann, ist offen. Zudem verhindert die Anlageverordnung, dass Versicherungen und Pensionskassen die einjährige Kündigungsfrist akzeptieren. Anlegervertrauen dürfte damit jedoch kaum zurück gewonnen werden können.
Für die noch geschlossenen Offenen Immobilienfonds heißt es also, weitere Liquidität zu schaffen, um wieder rechtzeitig öffnen zu können. Gleichzeitig sind aber wieder Antizipationseffekte von Anlegern; die wieder einmal verunsichert sind, zu befürchten. (AE)