Luxemburg setzt eigene Richtlinie AIFMD um

In Deutschland wird derzeit viel über AIFM diskutiert. Viel Kritik muss der Gesetzgeber derzeit einstecken. Am 24. August 2012 hat das luxemburgische Finanzministerium den Entwurf für das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie zur Regulierung von Managern Alternativer Investmentfonds (European Alternative Investment Fund Managers Directive – AIFMD) dem luxemburgischen Parlament vorgelegt.

Der dortige Verband  ALFI, ist überzeugt, dass die AIFMD eine willkommene Gelegenheit für Europa bietet, eine anerkannte Marke im Bereich Alternativer Investments zu kreieren. Der Gesetzentwurf sieht u.a. die Schaffung einer „Limited Partnership Struktur (ähnlich der deutschen Kommanditgesellschaft mit berschränkter Haftung), welche das luxemburgische Angebot an Fondsprodukten um eine flexible und sichere Personengesellschaftsstruktur ergänzt und vor allem für diejenigen Investoren attraktiv sein dürfte, die mit einer solchen Struktur auf Basis des angelsächsischen Modells bereist vertraut sind. Zum anderen sieht der Gesetzentwurf zusätzliche Klarstellungen im Hinblick auf die steuerliche Behandlung von Erfolgsbeteiliungen vor.