STICHTAG KAGB – Heute beginnt „Neuzeit“ der Investment KG-Branche

„Die Branche steht vor großen Herausforderungen“ – titelt der ZIA über seine aktuelle Pressemitteilung. Heute – am 22. Juli 2013 – tritt das neue Kapitalanlagegesetzbuch in Kraft (KAGB). Das KAGB ist Kernstück des AIFM-Umsetzungsgesetzes, mit dem der Bundestag eine europäische Richtlinie in nationales Recht umsetzt.

„Die neuen Regeln sichern die Zukunft der offenen und geschlossenen Immobilienfonds. Nachdem im ersten Gesetzentwurf ein Verbot neuer offener Immobilienfonds und für geschlossene Fonds nicht praxisgerechte Produktvorgaben geplant waren, werten wir das Gesetz in der derzeitigen Form als Erfolg. Die im Dialog mit der Politik gefundenen Regeln entsprechen der volkswirtschaftlichen Bedeutung der indirekten Immobilienanlage. Dennoch steht die Branche vor großen Herausforderungen, da viele Fragen in der Umsetzung des Gesetzes unklar sind“, sagt Andreas Mattner, Präsident des ZIA. Dazu gehören beispielsweise der Anwendungsbereich des KAGB, Bewertungsfragen sowie die Managervergütung.

Offene Immobilienfonds müssen sich mit Inkrafttreten des Gesetzes auf neue Anforderungen und höheren Verwaltungsaufwand einstellen. Neue Fondsanleger dürfen ihre Anteile erst nach einer Haltedauer von 24 Monaten zurückgeben. Zudem gilt eine Kündigungsfrist von einem Jahr. Für Altanleger gelten die neuen Regeln nicht. Sie können Anteile im Wert von 30.000 Euro im Halbjahr zurückgeben. „Wir sind überzeugt, dass der offene Immobilienfonds weiterhin attraktiv bleibt. Die geringere Flexibilität bei der Rückgabe der Anteile erhöht die Planungssicherheit für den Fonds“,
sagt Mattner.

Für geschlossene Immobilienfonds werden ebenfalls die Regularien verändert. Für sie gilt künftig regelmäßig der Grundsatz der Risikodiversifizierung. Geschlossene Fonds gelten dann als risikodiversifiziert, wenn sie in mindestens drei Objekte investieren oder eine Streuung des Ausfallrisikos auf andere Weise im Objekt sichergestellt werden kann. Fonds mit einem Objekt dürfen künftig nur dann an Privatanleger vertrieben werden, wenn die Mindestzeichnungssumme des Fondsanteils mindestens 20.000 Euro beträgt und überdies besondere Kenntnisse über das Risiko einer solchen Anlage nachgewiesen werden können. Außerdem wird u.a. die Aufnahme von Fremdkapital auf 60 Prozent begrenzt.