ZIA: Escape-Klausel verfassungswidrig?

Der ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss begrüßt die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Maßnahmen bei der Zinsschranke. Dort heißt es zur Escape-Klausel, die Bundesregierung werde diese überarbeiten und für deutsche Konzerne anwendbar machen. „Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass die Escape-Klausel in der bisherigen Form für Konzerne nicht anwendbar war“, sagt Hans Volkert Volckens, Vorsitzender des Ausschusses Steuern beim ZIA. „Dies ist bemerkenswert, denn wenn eine Regelung nicht anwendbar ist, ist sie grundsätzlich verfassungswidrig.“